guenstig.de Finanztip : Sonderkündigungsrecht bei KfZ Versicherungen
Dez
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08.12.2009 00:00
Auch nach dem 30. November kann die KfZ Versicherung noch gewechselt werden.
Hat die Versicherung den Beitrag erhöht, in Schadenfällen und bei Fahrzeugwechsel gibt es ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht.
Als Kunde haben Sie nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit zum Wechsel des Anbieters. Das gilt auch bei Preiserhöhungen die sich aus einer Änderung der Typ- oder Regionalklasseneinstufung ergeben. Auch nach einem Schadensfall oder bei Wechsel des Fahrzeugs kann das Sonderkündigungsrecht (auch vom Versicherer) in Anspruch genommen werden. In einigen Fällen ist die Erhöhung der Prämie durch eine bessere Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse verdeckt. Auch in diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht.
Die Kündigungen schicken Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein. Stellen Sie sicher, dass Sie im Text auf den Grund der Kündigung eingehen, sonst kann die Versicherung u.U. ablehnen.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für KfZ Versicherungen.