Tierhalter Haftpflicht Versicherungen
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01.09.2010 12:47
Halter von Pferden und Hunden müssen für Schäden gerade stehen, die ihre Lieblinge verursachen. Das gilt sogar dann, wenn sie das Tier ordentlich beaufsichtigt haben, d.h. wenn sie gar keine Schuld trifft. Gefährdungshaftung heißt der Fachausdruck dafür. Angenommen, ein Unbekannter öffnet die Stalltür des Pferdes, das Tier büxt aus, scheut vor einem Auto auf der Straße und löst einen Verkehrsunfall aus. Dann haftet trotzdem der Pferdehalter dafür. In diesen Fällen tritt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein. Zwischen den Gesellschaften gibt es erhebliche Beitragsunterschiede. Prüfen Sie, ob Sie nicht zu viel für Ihren Vertrag zahlen.
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