alle Jahre wieder - Geschenke umtauschen
Dez
27
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27.12.2008 20:10
Weihnachten ist mal wieder vorbei. Das Gewicht ist vermutlich wieder um ein paar Kilo in die Höhe gegangen. Nicht alle Geschenke haben uns die Freudentränen in die Augen getrieben. Und es stellt sich mal wieder die Frage : Wohin mit dem Krempel ? Wie sieht es eigentlich aus mit dem Warenumtausch beim Onlinekauf ? Der Umtausch beim Onlinekauf ist nicht von der Saison abhängig, denn er wird dem Onlinekäufer im Fernabsatzgesetz garantiert. Dieses wurde auch in das bürgerliche Gesetzbuch integriert. Bei allen Produkten, die per Fernabsatz (d.h. in online shop oder auch im Versandhandel) bestellt wurden, hat der Kunde automatisch ein vierzehntägiges Rückgaberecht ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen.
Über dieses Widerrufsrecht muss der Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrages belehren. Erfolgt diese Belehrung (wie etwa bei eBay-Käufen), erst nach Abschluss des Kaufvertrages, verdoppelt sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Erfolgt überhaupt keine Belehrung, gilt das Widerrufsrecht sogar unbefristet.
Dies ist kein Freifahrtschein für eine befristete Benutzung der gekauften Ware. Der Verkäufer kann, sofern er davon ausgehen kann, dass dei Ware benutzt wurde, eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das Widerrufsrecht im Versandhandel dienst als Ausgleich dafür, dass die online gekaufte Ware nicht angesehen und ausprobiert werden kann. Aufpassen muss man auch bei CDs, DVDs und Software. Diese Artikel sind im Regelfall versiegelt. Wird das Siegel aufgebrochen, erlischt das Rückgaberecht -
Das Widerrufsrecht im Versandhandel gilt jedoch nicht für alle Waren. Lebensmittel und andere leicht verderbliche Waren z.B. sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Auch individuell angefertigten Produkte. Dieser Ausschluss des Widerrufsrecht gilt für alle individuellen Anfertigungen, allerdings nicht für Ware, die Sie, wie etwa PCs, einfach nur im Baukastenprinzip zusammengestellt haben, eine solche Baukasten-Konfiguration ist keine individuelle Sonderanfertigung und schließt daher auch das Widerrufsrecht nicht aus.
Soweit die Theorie. Und in der Praxis ? Nun, man kann wohl davon ausgehen, daß sich die meisten (Laden-) Geschäfte speziell nach Weihnachten zum Thema Umtausch sehr kulant zeigen. Im Onlinehandel ist das Umtauschsrecht, wie gesagt, gesetzlich garantiert. Das Problem beim Umtausch ist allerdings immer, dass ich als Beschenkter jemand mehr oder weniger direkt zu verstehen geben muss, dass er sich bei der Auswahl eines Geschenkes künftig wohl etwas mehr Mühe geben sollte.
Zum Glück gibt es ja noch ebay
!