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Ratgeber gesetzliche Krankenversicherung

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Die gesetzliche Krankenversicherung als größtes Standbein des deutschen Gesundheitssystems unterlag in den letzten Jahren vielfältigen Veränderungen. Seit kurzem gilt nun der Einheitssatz von 14,9% (15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. 14,6 Prozent übernehmen Sie und Ihr Arbeitgeber je zur Hälfte, die restlichen 0,9 Prozent tragen Sie als gesetzlich Versicherter alleine.

Insgesamt zahlen Sie aus eigener Tasche also 8,2 Prozent Ihres Einkommens für Ihre gesetzliche Krankenversicherung, ein Beitrag den alle gesetzlichen Kassen von ihren Versicherten erheben. Somit fällt der Preis als Entscheidungskriterium für die beste bzw günstige Kasse weg.

Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit höchstens 4.050 Euro Monatsgehalt (oder 48.600 Euro im Jahr/Stand 2009), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens drei Jahre lang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.

Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert. Es gilt vorallem auf das Leistungsspektrum zu achten. Hier unterscheiden sich die rund 230 Versicherer teilweise enorm. Daher gilt es, besonders für chronisch Kranke bzw Patienten mit regelmäßiger Therapie, das Angebot seiner Kasse genau zu prüfen.

Aber auch für andere Personengruppen kann die Wahl der Kasse große Unterschiede bedeuten. Vor allem Jungen und Gesunden bietet sich die Möglichkeit durch neue Wahltarife und Bonusprogramme Vorteile zu genießen. Dies kann von kostenlosen Kursangeboten, Wellnessmaßnahmen und Sachprämien bis zu Beitragserstattungen am Jahresende reichen. Somit empfiehlt es sich in jedem Fall eine Recherche um das für sich passende Angebot zu finden.

Mit Hilfe unserer Tarifrechner können sie ganz individuell die für Sie passende Krankenkasse herausfinden. Jeder Versicherte muss für sich selbst entscheiden, was für ihn wirklich wichtig ist. Eine Kasse mit Filialen und Beratern vor Ort oder genügt eine Direktversicherung, welche dann in der Regel nur per E-Mail oder Telefon zu erreichen. Somit gilt es eine Vielzahl an Faktoren für die Wahl der passenden Kasse zu beachten um zu jederzeit optimal versorgt zu werden.

Kaufkriterien

Freie Kassenwahl

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen.

Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet.

Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen. Bei höherem Zusatzbeitrag können Sie sofort kündigen

Die freie Kassenwahl wird durch die Gesundheitsreform 2009 nicht eingeschränkt. Falls Ihre Kasse mit dem allgemeinen Beitragssatz nicht auskommt, kann sie einen Zusatzbeitrag verlangen. Wenn die Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder die ausgezahlte Prämie senkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Über eine Änderung des Zusatzbeitrags muss die Kasse Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie zu einem anderen gesetzlichen Krankenversicherer wechseln können, bevor der neue Beitrag fällig wird.

Leistungsunterschiede

Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt.

Teure und besonders schonende Behandlungsverfahren sind allerdings oft den Kunden der Privatversicherer vorbehalten. Die Kassen bieten unterschiedliche Extras Für Kassenkunden sind besonders die angebotenen Extraleistungen an Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Kassen bezahlen zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen.

Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife - zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt.