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Ratgeber Grundbesitzerhaftpflicht

Armbanduhr

Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung warnen Verbraucherschützer oft davor, dass Eigentümer oder Vermieter von Ein- oder Mehrfamilienhäuser nicht umfangreich gegen alle Risiken versichert sind.

Bei Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hingegen ist man gegen häufig eintretende Unfälle wie beispielsweise das Ausrutschen bei Glatteis auf dem Grundstücksgelände, unzureichende Befestigung des Treppengeländers, Verletzung Dritter durch herabfallende Dachziegel, oder das herabstürzen auf einer Kellertreppe oder im Treppenhaus vollkommen abgesichert. D

as besondere daran ist, dass die gesetzliche Haftpflichtversicherung bei Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit eingebunden ist. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung hat man gewisse Pflichten die eingehalten werden müssen um vollen Versicherungsschutz gewährt zu bekommen. Zu diesen zählen zum Beispiel die Instandhaltung des Gebäudes, die Reinigung, ausreichende Beleuchtung, das Streuen von Salz bei Winterglätte, sowie die Entfernung von Schnee auf Bürgersteigen.

Das beste an der Grundbesitzerhaftpflicht ist, dass die Pflichten des Versicherungsnehmers automatisch bei Abschluss abgesichert sind. Der Versicherte muss somit nicht mit seinem privaten Vermögen haften und es bleibt ihm viel Ärger und viele Kosten erspart. Im schlimmsten Fall kann es Ihnen passieren, dass sie hohe Pflege- und Behandlungskosten, oder sogar lebenslange Rente an den Geschädigten zahlen müssen. Im Normalfall werden solche verursachte Unfälle lediglich von der Berufs- bzw. der Betriebs-Haftpflichtversicherung gewährt falls Sie ein Gewerbe angemeldet haben.

Der nicht allzu große jährliche Beitrag der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann bei der Steuererklärung angesetzt werden. Dadurch ergibt sich ein weiterer finanzieller Vorteil. Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wurden Schäden in Höhe von circa 106 Millionen Euro durch Versicherer jährlich geleistet.