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Ratgeber KfZ Versicherung

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Bei der KFZ Versicherung handelt es sich um eine Pflicht Versicherung, daher spricht man auch von der KFZ Haftpflicht Versicherung. Jeder der im Straßenverkehr ein Auto bewegen möchte muss vorher eine KFZ Haftpflicht abgeschlossen haben.

Die KFZ Haftpflicht haftet für Schäden die der Wagenführer verursacht. Dies sind hauptsächlich Schäden die bei Unfällen mit Sachschaden oder Personenschäden auftreten. Unterschiede gibt es im Leistungsumfang.

So gibt es eine Teilkasko und eine Vollkasko Versicherung. Dem höheren Preis der Vollkasko Versicherung stehen mehr Leistungen zugrunde. So sind bei Vollkasko Versicherungen auch Schäden durch Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle abgedeckt. Vollkasko Versicherungen werden häufig bei Neuwagen oder teueren Gebrauchtwagen abgeschlossen.

Großen Einfluss auf den Beitrag hat die Schadenfreiheitsklasse (SF). Dieser Wert gibt einen Faktor an der für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird. Fahranfänger starten mit einem deutlich erhöhten SF Klasse. Bleibt man ein Jahr unfallfrei so wird im nächsten Jahr die SF Klasse gesenkt, und man zahlt weniger Beiträge. Wer also viele Jahre unfallfrei fährt bei dem sinkt auch jährlich der Beitrag. Andersherum steigt aber der Beitrag sollte man in einen Unfall verwickelt sein und der Unfallverursacher sein.

Neben Regional unterschiedlichen Beiträgen spielt natürlich auch das Auto eine entscheidende Rolle. Autos die statistisch in viele Unfälle verwickelt sind werden mit einem höheren Beitrag belegt als Autos die in wenigen Unfällen verwickelt sind.

KFZ Versicherungsverträge laufen grundsätzlich nur ein Jahr. Jedes Jahr im November kann man die Versicherung kündigen und sich nach einem neuen Versicherer umsehen. Online vergleiche helfen hier, denn selbst bei gleichen Leistungen gibt es erhebliche Unterschiede in den Beitragen. Daher lohnt ein jährlicher Vergleich der Anbieter.

Kaufkriterien

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen werden von Ihrer Vollkasko reguliert. Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.

Kosten

Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp.

Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haftpflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet. Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.

Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt. Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt. Es gibt ein paar Tricks, mit denen Sie Kosten sparen können. Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden.

Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat. Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.

Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter. Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.

Selbstbeteiligung

Unter der Selbstbeteiligung versteht man die Summe, die der Versicherte im Schadensfall selbst bezahlt. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag. Die am häufigsten gewählten Selbstbeteiligungsvarianten sind 300 Euro in der Vollkasko- und 150 Euro in der Teilkaskoversicherung.

Deckungssumme

Die Deckungssumme oder Versicherungssumme beschreibt die maximale Schadenshöhe, die ein Versicherer übernimmt. Verbraucherschützer empfehlen eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie acht Millionen Euro pro geschädigte Person.

Mallorca Police

Mit der sogenannten Mallorcapolice kann man Mietfahrzeuge im Ausland versichern. Versichert sind dabei alle Schäden, die nicht von einer anderen für den Mietwagen abgeschlossenen Versicherung gedeckt werden. Die Mallorca-Police ist normalerweise in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.

Werkstattbindung

Werkstattbindung kann bei Kaskoversicherungen verinbart werden. Bei einem selbstverursachten Schaden sidn Sie verpflichtet Ihr Fahrzeug in einer vom Versicherer bestimmten Werkstatt reparieren lassen. Im Gegenzu zahlen Sie einen geringeren Beitrag. Problematisch wird es dann, wenn bei einem Neuwagen auch vom Hersteller eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben ist. Wenn der Versicherer im Vertrag eine freie Werkstatt festlegt, kann das Folgen für den Marktwert des Autos haben.

Neuwertersatz

Wird die Versicherung für einen Neuwagen abgeschlossen, empfiehlt sich eine Neuwertersatz Klausel. Im Falle eines Diebstahls oder bei Totalschaden bekommen Versicherte den Neuwert des Fahrzeuges ersetzt. Dies gilt dann, wenn der Wagen ein vorher festgelegtes Alter (je nach Gesellschaft zwischen drei Monaten und zwei Jahren) noch nicht erreicht hat.

Tierschäden

Schäden durch Zusammenstöße mit Wildtieren deckt die Kaskoversicherung. Einige Gesellschaften versichern auch Unfälle mit Nutztieren (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen). Schäden durch Marderbisse sind durch die Teilkaskoversicherung bei vielen Gesellschaften versichert. Je nach Versicherer werden Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen, an der Verkabelung oder den Gummimanschetten übernommen. Manche Gesellschaften decken auch die Folgeschäden nach einem Marderbiss ab.

Schutzbrief

Eine sinnvolle Erweiterung der Versicherung kann der Schutzbrief sein. Die angebotenen Leistungen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich und umfassen i.d.R. das Bergen oder Abschleppen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall, Pannen- oder Unfallhilfe vor Ort, Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall und Krankenrücktransport.

Rabatterhaltung

Auch gegen eine Zurückstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse kann man sich versichern. Dafür gibt es die Rabattretter-Klausel.

Sonderausstattung

Sonderausstattungen (CD-Wechsler, Navigationsgeräte) sind nur bis zu einem bestimmten Neuwert mitversichert. Je nach Geräten sollte die Deckungshöhe bis zu 3000 Euro betragen.