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Ratgeber Kranken Zusatzversicherung

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Rund 90% aller Bundesbürger sind gesetzlich krankenversichert. Der Gesetzgeber hat hierbei die Möglichkeit, die Leistungen der Krankenversicherungen jederzeit einzuschränken. Dies ist in den letzten Jahrzehnten oftmals durch erhöhte Zuzahlungen etwa bei Zahnersatz geschehen.

Krankenzusatzversicherungen bieten den gesetzlich Versicherten nun die Möglichkeit, sich in einem oder mehreren medizinischen Teilbereichen zusätzlich abzusichern und so unter Umständen den gleichen Status wie Privatversicherte zu erhalten. Diese Ergänzungsversicherungen haben gerade durch die Kürzungen der vergangenen Jahre einen hohen Zulauf erlebt. Meistens werden Einzelversicherungen (z.B. Zahnersatz) oder ganze Versicherungspakete, die verschiedene Leistungen zum Inhalt haben, angeboten. Die klassischen Zusatzversicherungen bieten ihre Leistungen im Bereich Zahnersatz und Augenarztbehandlungen an, auch für Heilpraktikerbesuche, die von den meisten Kassen nicht übernommen werden, Chefarztbehandlungen, freie Klinikwahl, Krankenhaustagegeld etc. gibt es entsprechende Versicherungen.

Die zusätzlichen Leistungen hängen hierbei vom medizinischen Bedarf bzw. vom Angebot des Versicherers ab. Zu beachten ist allerdings, dass nach Abschluss einer Krankenzusatzversicherung oft eine Wartezeit eingehalten werden muss. Der Zahnersatz wird beispielsweise dann erst nach einer Versicherungszeit von z.B. mehreren Monaten übernommen.

Wie bei den meisten Versicherungen ist auch hier die persönliche Situation des Einzelnen ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge. Je jünger und gesunder man ist, desto niedriger werden die Kosten für den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung ausfallen. Allerdings spielt auch die Marktsituation der Versicherungen in die Kostenkalkulation hinein.

Kaufkriterien

Wer sollte sich versichern ?

Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen - egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.

Wer bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, sichert sich Extra-Leistungen am besten durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab. Sinnvoll ist die private Krankenzusatzversicherung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.

Kosten der Krankenzusatzversicherung

Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag. Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung über Ihren Gesundheitszustand.

Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krankheiten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt. Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - der Vergleich lohnt auf jeden Fall. Beiträge steuerlich absetzbar Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

Zahnversorgung

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform. Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen - wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen. Laufende Behandlungen werden nicht erstattet Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.