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Wer den Bau eines neuen Hauses plant, sollte sich nicht nur Gedanken über die Finanzierung des Eigenheimes machen, sondern auch über die Absicherung der Gefahren in der Bauphase.
Hier können Risiken eintreten, die einen Bauherren in den Ruin treiben können. Im Rahmen der Neubauversicherung sind abzuschließen, die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung, die Bauleistungs-Versicherung und die Feuer-Rohbauversicherung.
Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung tritt ein, wenn einem Dritten ein Schaden entstanden ist, für den der Bauherr verantwortlich gemacht werden kann. Dieses kann auch der Fall sein, wenn andere Personen mit den Arbeiten beauftragt worden sind. Trotzdem bleibt die Sorgfaltspflicht beim Bauherrn! Beispiele hierfür sind, die nicht ausreichende Absicherung der Baustelle oder die Beschädigung eines abgestellten Autos durch herabfallendes Baumaterial.
Durch eine Bauleistungs-Versicherung sind unvorhergesehen Schäden an bereits fertiggestellten Leistungen am Bau abgesichert. Als Beispiele für versicherte Schäden sind Sturm, Hochwasser oder Vandalismus zu nennen. Insgesamt stellt dieses Versicherung eine "Allgefahrendeckung" dar, die sich durch die genannten Ausschlüsse definiert.
Ausgeschlossen sind hier z. B. Schäden durch Feuer. Diese sind durch eine Feuer-Rohbauversicherung abzusichern. Von den meistens Versichern wird diese bei Abschluss einer Gebäudeversicherung kostenlos für die Bauzeit mitübernommen.
Insgesamt stellen diese Risiken eine existenzielle Gefahr dar, die das gesamte Bauvorhaben gefährden können und jeder Bauherr sollte über den Abschluss diese Neubau-Versicherungen Gedanken machen.
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