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Viele Menschen stellen sich in der heutigen Zeit, in der es an der Tagesordnung ist, daß in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen nur noch Massenabfertigung und Minimalversorgung stattfinden, die wichtige Frage: Bin ich ausreichend versichert, reicht meine gesetzliche Absicherung noch aus ?
In der privaten Krankenversicherung können sich nur Personen versichern, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2009 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 48.600 Euro. Darüber hinaus können auch Selbständige, Freiberufler und Beamte Mitglied einer privaten Krankenversicherung sein.
In der privaten Krankenversicherung wird der Versicherte selbst zum Vertragspartner des Arztes oder des Krankenhauses. Die private Krankenversicherung funktionniert nach dem Kostenerstattungsprinzip, das heißt der Versicherte erhält eine Rechnung für alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt. Die entstandenen Kosten werden dann von der Versicherung ganz oder teilweise ersetzt (je nach Vertrag).
Die Beiträge der Versicherten in der PKV errechnen sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Das Positive an einer privaten Krankenversicherung ist, daß sie sich bausteinartig zusammenstellen lässt. Einstufungen vom Basistarif bis hin zur Luxusklasse sind also möglich.
Der Beitrag ist nicht nur vom Einkommen abhängig. Die Selbstbeteiligung spielt eine nicht unerhebliche Rolle bei der Wahl des günstigsten Tarifes: Je mehr man bereit ist, im Krankheitsfall dafür auszugeben, umso niedriger ist der tatsächliche Monatsbeitrag.
Private Versicherungen kämpfen um jeden neuen Kunden, es lohnt sich, die Preise zu vergleichen. Zu erwähnen ist noch, daß die privaten Krankenversicherungen nicht jeden aufnehmen müssen. Im akuten Krankheitsfall zum Zeitpunkt des gewünschten Versicherungsbeginns können sie Risikozuschäge verlangen oder die Versicherung sogar ganz ablehnen.
Ferner gibt es die bei den gesetzlichen Krankenkassen übliche Familienversicherung leider nicht. Bevor ein Eintritt also erwogen wird, sollte auf keinen Fall die gesetzliche Versicherung gekündigt werden, damit ein lückenloser Schutz der Gesundheit gewährleistet ist. Ist die richtige Wahl der Privatversicherung getroffen, kann man sich auf eine optimale, individuell abgestimmte gesundheitliche Versorgung freuen.
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