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Besitzer insbesondere von Pferden und Hunden sollten auf eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht verzichten, da gerade diese Tiere viele Gefahren mit sich bringen, da sie nicht immer berechenbar sind.
Hunde können sich losreißen und z.B. einen Verkehrsunfall verursachen. Ebenso Pferde, die beim Ausritt irritiert werden und einen Unfall verursachen. In der Regel tragen die Halter im Schadensfall die volle Haftung, gleich in welcher Höhe sich die Schadenssumme und Schmerzensgeld sich belaufen und im ungünstigsten Fall ein Leben lang.
Es besteht außer in Einzelfällen keine generelle Pflicht, sich und sein Tier über eine Tierhalterhaftpflicht abzusichern, jedoch macht diese Versicherung Sinn, um das finanzielle Risiko für den Halter abzusichern. Ein Vergleich der einzelnen Versicherer ist wichtig, da einzelne Hunderassen von einigen Versicherern von vorneherein ausgeschlossen sind oder die Beiträge für Risikorassen in beachtliche Höhen setzen.
Im Versicherungsumfang sollten Sie und Ihre Familie und weitere Bekannte und Verwandte eingeschlossen sein, sofern sie das Tier ab und an betreuen. Der Versicherungsschutz gilt generell weltweit und der Beitrag richtet sich nach der Einstufung des Tieres der jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Da es eine Vielzahl von Vertragsmodellen gibt, lohnt sich ein Vergleich in jedem Fall. Als Tierhalter sollte man aufgrund des beachtlichen finanziellen Risikos über den Abschluss einer Pferdehaftpflicht bzw. Hundehaftpflicht nachdenken.
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Welche Tiere sollten Sie versichern ?
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Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt - doch Schäden durch Kleintiere sind selten.
Viel öfter werden Personen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen. Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. Und als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.
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Extras
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Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Personen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.
Auch Fohlen können mitversichert sein In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein. Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haftpflichtschutz.
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